Terminkontrakt (futures contract)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Standardisierter, juristisch verbindlicher Vertrag über den Kauf oder Verkauf eines Gutes mit festgesetzter Menge und Güte an einem bestimmten zukünftigen Lieferdatum. -Die Vereinheitlichung (Standardisierung) der Kontrakte ermöglicht eine bequeme Übertragbarkeit an Finanz-oder Warenterminbörsen. Siehe auch Aufklärungspflicht, Call, Put., Option, Rohstoff-Terminvertrag, Strike Price, Termingeschäft im engeren Sinne, Vertretbarkeit, Waren-Terminkontrakt, Wiedereindeckungs- Risiko.
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