Terminkontrakt, Standardisierter

Terminkontrakt (futures contract)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Standardisierter, juristisch verbindlicher Vertrag über den Kauf oder Verkauf eines Gutes mit festgesetzter Menge und Güte an einem bestimmten zukünftigen Lieferdatum

Standardisierter, juristisch verbindlicher Vertrag über den Kauf oder Verkauf eines Gutes mit festgesetzter Menge und Güte an einem bestimmten zukünftigen Lieferdatum. -Die Vereinheitlichung (Standardisierung) der Kontrakte ermöglicht eine bequeme Übertragbarkeit an Finanz-oder Warenterminbörsen. Siehe auch Aufklärungspflicht, Call, Put., Option, Rohstoff-Terminvertrag, Strike Price, Termingeschäft im engeren Sinne, Vertretbarkeit, Waren-Terminkontrakt, Wiedereindeckungs- Risiko.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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