Transitgeld (transit duty)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Abgabe, die von Warensendungen erhoben wird, welche vom Ausland (etwa: Rotterdam) kommend, durch das Staatsgebiet (hier. Deutschland) transportiert werden und wieder ins Ausland (etwa: Basel) gehen; auch Durchgangszoll genannt. -Berechnungsgrundlage kann eine Menge (etwa: Anzahl der Eisenbahnwaggons), das Gewicht, der Wert oder eine Kombination aus diesen Masstäben der Durchgangsgüter (Transitwaren) sein. -Soweit in entsprechenden Verträgen (Freihandelsabkommen; free trade agreement) auf Transitgeld gegenseitig verzichtet wurde (etwa: Deutschland-Schweiz), so kam es manchmal in anderer Form, besonders als Maut oder Verladegeld, wieder auf. Siehe Brückengeld, Chausseegeld, Citymaut, Fährgeld, Furtgeld, Geleitgeld, Hafengeld, Krangeld, Ladegeld, Maut, Torgeld, Ungeld, Verladegeld, Vignette, Wägegeld.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16333058 |
