BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Unfallversicherer (accident insurance firms)
In Deutschland unterliegen auf die Versicherung von SchĂ€den und UnfĂ€llen ausgerichtete Unternehmen der Aufsicht durch die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht. FĂŒr den Finanzmarkt gesamthaft sind diese Firmen wegen des (laufenden) PrĂ€mienaufkommens und der (gesetzlich im einzelnen vorgeschriebenen) Kapitalanlage von Bedeutung. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 165 ff., Statistik 2005 der BaFin (Erstversicherungsunternehmen), S. 57 ff. (sehr ausfĂŒhrliche Informationen und Nachweise).

