Unternehmensbericht (company report)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Wer in Deutschland Wertpapiere im Segment geregelter Markt an der Börse einführen will, muss nach dem Verkaufsprospekt-Gesetz eine in Form und Inhalt vorgegebene und von den Aufsichtsbehörden kontrollierte Offenlegung aller wichtigen Gegebenheiten des Unternehmens vorlegen. Siehe Börsenzulassungsprospekt, Ad-hoc-Mitteilung, Emissionsprospekt, Prospekt-Datenbank, WertpapierVerkaufsprospekt. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 16 ff.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16333152 |
