BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Vergleichbarkeit, Grundsatz

Vergleichbarkeit (comparability)

Grundsatz im Rechnungswesen und im Aufsichtsrecht, wonach die gleichen Sachverhalte von allen Unternehmen gleichermassen behandelt werden mĂŒssen, um VorgĂ€nge bei verschiedenen Unternehmen gegenĂŒberzustellen und beurteilen zu können. Siehe Mark-to-Model-Ansatz.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen