BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Verhaltenskodex, Aktiengesellschaften

Verhaltenskodex (code of ethics)

Vor allem bei Aktiengesellschaften der USA firmenindividuell errichtetes Regelwerk, das fĂŒr den Vorstand und die Aufsichtsrats-Mitglieder bestimmte Verhaltensvorschriften aufstellt. Die Manager und AufsichtsrĂ€te mĂŒssen demnach in bestimmten Zeitabschnitten ErklĂ€rungen, etwa zum (Ver)Kauf von Aktien, abgeben. Schwer oder gar nicht abstellen lĂ€sst sich wohl, dass leitende Angestellte unter einem fremden Namen ("street name") Firmen grĂŒnden, die entsprechende KĂ€ufe und VerkĂ€ufe tĂ€tigen. Siehe Abschottung, Chinese Wall, Corporate Governance, Insider-Meldepflicht, Need-to-know-Prinzip, Nominee, Organkredite, Sarbanes-Oxley-Act, System Securities Watch Application (SWAP), Transaktionsmeldungen, Wall Crossing. Verhaltensrisiko (conduct risk) Teil des operationellen Risikos. Die Verhaltensrisiken lassen sich in Irrtumsrisiken, FahrlĂ€ssigkeitsrisiken und kriminelle Risiken unterteilen. Ein Irrtum liegt vor, wenn der Bank -bei Einhaltung interner Richtlinien und externer Gesetze ein Schaden zugefĂŒgt wird. Das Irrtumsrisiko ist also durch menschliches Versagen begrĂŒndet und umfasst vor allem Eingabefehler, Schreibfehler sowie Verwechslungen. FahrlĂ€ssigkeit liegt vor, wenn ein Mitarbeiter keinen persönlichen Vorteil aus einer schĂ€digenden Handlung erlangt, aber die internen und externen Gesetze verletzt hat. Zu den kriminellen Risiken zĂ€hlen vor allem Betrug, Unterschlagung oder Sabotage. Siehe Risiko, banktechnisches, Risiko, operationelles, Risiko, personelles.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen