BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Verlustausgleich, Bank

Verlustausgleich, steuerlicher (tax-deductible loss compensation)

Bei einer Bank die Möglichkeit, Verluste aus notleidenden Krediten (bad-debt losses) bei der Steuerschuld (teilweise) geltend zu machen. Die steuerrechtlichen Bestimmungen hierzu sind in den jeweiligen Staaten unterschiedlich, gesamthaft gesehen aber restriktiv. Man unterstellt, dass Banken hinsichtlich der GewĂ€hrung von Darlehn nachlĂ€ssiger werden, wenn von vornherein feststeht, dass ein Teil der Verluste ĂŒber die Veranlagung zur Steuer ausgeglichen werden kann (Moral Hazard). Andererseits fĂŒhren die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen dazu, dass (international tĂ€tige) Banken risikobehaftete Darlehn bei Niederlassungen in dem Staat auszahlen, wo eine grosszĂŒgige Abschreibung allfĂ€lliger Verluste ĂŒber die Steuer möglich ist.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen