BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

VermĂƒÆ’Ă‚Â¶gen, Eigentum

Vermögen, öffentliches (public capital)

Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter alle im Eigentum des Staates befindliche GĂŒter, die einen dauerhaften Wert besitzen und Nutzungen fĂŒr die Allgemeinheit abwerfen. Siehe Vermögen, Sozialkapital.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen