BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

VerĂƒÆ’Ă‚Â¶ffentlichung, Begriff

Veröffentlichung, unverzĂŒgliche (disclosure without delay)

Begriff aus dem Aufsichtsrecht, wonach ein Unternehmen jede Ad-hoc-publizitĂ€tspflichtige Tatsache unverzĂŒglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitzuteilen und zu veröffentlichen hat. Siehe Ad-hoc- Mitteilung. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts fĂŒr den Wertpapierhandel, S. 30 f.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen