BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Versorgungsschein, FrĂƒÆ’Ă‚ÂŒher

Versorgungsschein (benefit certificate)

FrĂŒher in Deutschland an ausscheidende Angehörige der Wehrmacht, der Polizei und des Zivilschutzes ausgestellte Ausweise mit der Berechtigung, eine offene Stelle im öffentlichen Dienst (einschliesslich Reichsbahn und Reichspost) bevorzugt einnehmen zu können. Auf diesem Wege wurden die sonst erforderlichen BetrĂ€ge fĂŒr die Pensionszahlungen der Versorgungsberechtigten jetzt von den diese Personen jeweils beschĂ€ftigenden Behörden getragen In Deutschland auch Bescheinigung fĂŒr Bergleute, die nach lĂ€ngerer TĂ€tigkeit ihre Untertagearbeit nicht mehr ausĂŒben können. Sie werden damit in etwa den Schwerbehinderten gleichgestellt.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen