BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Verzinsungsverbot, Regierung

Verzinsungsverbot (ban on interest)

Die von der Regierung oder der Zentralbank ausgesprochene VerfĂŒgung an die Banken, bestimmten Einlegern keine Zinsen gutzuschreiben. In der Regel gegen auslĂ€ndisches heisses Geld gerichtet und um 1972 in vielen europĂ€ischen Staaten eingefĂŒhrt; gleichzeitig wurden allfĂ€llige UmgehungsgeschĂ€fte (wie etwa der Kauf von Immobilien, Aktien (hier wurde teilweise gesetzlich eine Vinkulierung vorgeschrieben), Gesellschaftsanteilen oder das Engagement in Grundpfandrechten aller Art) ausgeschlossen. Siehe Negativzins.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen