BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Viehgeld (livestock due)
FrĂŒher eine Abgabe, bemessen nach der Anzahl der Nutztiere, auch Klauensteuer genannt. Ausgenommen vom Viehgeld waren in der Regel Zugtiere (Lastvieh), das oftmals eigens besteuert wurde. Siehe Pferdegeld, Quickgeld, Zugtiergeld.

