Valutaklausel (currency clause)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Bestimmung in Verträgen, welche das Verhältnis zwischen der eigener und einer (oder mehrerer) fremden Währung(en) festlegt, um das Risiko des Wertzerfalls einer Währung auszuschliessen; Valuta = hier: Währung. Siehe Doppelwährungsanleihe, Emission, indexierte, Euro-Notes, Parallelwährung, Referenzwährung, Währungs-Swap.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16333179 |
