Valutaklausel, Bestimmung

Valutaklausel (currency clause)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Bestimmung in Verträgen, welche das Verhältnis zwischen der eigener und einer (oder mehrerer) fremden Währung(en) festlegt, um das Risiko des Wertzerfalls einer Währung auszuschliessen; Valuta = hier: Währung

Bestimmung in Verträgen, welche das Verhältnis zwischen der eigener und einer (oder mehrerer) fremden Währung(en) festlegt, um das Risiko des Wertzerfalls einer Währung auszuschliessen; Valuta = hier: Währung. Siehe Doppelwährungsanleihe, Emission, indexierte, Euro-Notes, Parallelwährung, Referenzwährung, Währungs-Swap.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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