Verdachtsanzeige (information with respect to suspicion)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Banken in Deutschland sind verpflichtet, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Meldung zu erstatten, wenn EX ANTE oder EX POST der Anhaltspunkte vorliegen, dass Geschäfte gegen das Verbot des Insiderhandels bzw. der Marktmanipulation verstossen. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 165 f. (hier auch Erläuterungen), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 136 (Anzeige eines Mitarbeiters führt zu Sonderprüfung), S. 165 f. (Herkunft der Anzeigen; Übersicht).
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