Verhaltenskodex (code of ethics)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Vor allem bei Aktiengesellschaften der USA firmenindividuell errichtetes Regelwerk, das für den Vorstand und die Aufsichtsrats-Mitglieder bestimmte Verhaltensvorschriften aufstellt. Die Manager und Aufsichtsräte müssen demnach in bestimmten Zeitabschnitten Erklärungen, etwa zum (Ver)Kauf von Aktien, abgeben. Schwer oder gar nicht abstellen lässt sich wohl, dass leitende Angestellte unter einem fremden Namen ("street name") Firmen gründen, die entsprechende Käufe und Verkäufe tätigen. Siehe Abschottung, Chinese Wall, Corporate Governance, Insider-Meldepflicht, Need-to-know-Prinzip, Nominee, Organkredite, Sarbanes-Oxley-Act, System Securities Watch Application (SWAP), Transaktionsmeldungen, Wall Crossing. Verhaltensrisiko (conduct risk) Teil des operationellen Risikos. Die Verhaltensrisiken lassen sich in Irrtumsrisiken, Fahrlässigkeitsrisiken und kriminelle Risiken unterteilen. Ein Irrtum liegt vor, wenn der Bank -bei Einhaltung interner Richtlinien und externer Gesetze ein Schaden zugefügt wird. Das Irrtumsrisiko ist also durch menschliches Versagen begründet und umfasst vor allem Eingabefehler, Schreibfehler sowie Verwechslungen. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Mitarbeiter keinen persönlichen Vorteil aus einer schädigenden Handlung erlangt, aber die internen und externen Gesetze verletzt hat. Zu den kriminellen Risiken zählen vor allem Betrug, Unterschlagung oder Sabotage. Siehe Risiko, banktechnisches, Risiko, operationelles, Risiko, personelles.
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