Verkaufsbeschränkungen (lock-up periods)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Privatrechtliche Vereinbarungen mit (Erst) Erwerbern von Aktien oder anderen Anteilen darüber, bis zu welchem Zeitpunkt diese (bei Aktien insonders in grösserem Paket) nicht (an der Börse) verkauft werden dürfen. Der Sinn einer solchen Sperrfrist liegt in erster Linie darin, bei neugegründeten Aktiengesellschaften die Vertrauensbildung in das Unternehmen seitens der Aktionäre zu gewährleisten. -In Deutschland müssen seit 2002 solche Lock-up-Fristen im Börsenzulassungsprospekt (amtlicher Markt) bzw. im Unternehmensbericht (geregelter Markt) termingenau angegeben werden. Siehe Konzertzeichner, Sperrfrist, Tag-along-Rights.
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