Verlustquote, LGD

Verlustquote (loss given default, LGD)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Beim Rating die zuvor eingeplanten (erwarteten) oder die tatsächlich eingetretenen Ausfallraten der Kredite; wenn nicht anders ausgedrückt als Höhe des Verlusts in Prozent der Forderungen zum Zeitpunkt des Ausfalls der Gegenpartei berechnet

Beim Rating die zuvor eingeplanten (erwarteten) oder die tatsächlich eingetretenen Ausfallraten der Kredite; wenn nicht anders ausgedrückt als Höhe des Verlusts in Prozent der Forderungen zum Zeitpunkt des Ausfalls der Gegenpartei berechnet. Abweichungen zwischen geplantem und eingetretenen Verlust weisen auf eine schlechte Kalibrierung hin. Siehe Ausfall, Ausfall-Verlust, Ausfall- Wahrscheinlichkeit, Default, Entfernung zur Zahlungsunfähigkeit, Kalibrierung, Kredit, notleidender, Kreditverlust, Probability of Default, Rating, Reintermediation, Rückschlag- Effekt, Risiko, Schulden, notleidende, Trennschärfe, Validierung. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2003, S. 63 ff. (Methodisches), Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 37 f (auch unerwartete Verluste müssen mit den Eigenkapitalanforderungen in Einklang gebracht werden), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2004, S. 100 (Übersicht der Verfahren zur Abdeckung eines erwarteten Verlustes nach Basel-II und IAS).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16333227 |