Versicherungsaufsicht, Deutschland

Versicherungsaufsicht (insurance supervision)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)

In Deutschland unterliegen alle Versicherungsunternehmen, auch die aus anderen Staaten, grundsĂ€tzlich der Aufsicht der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungen

In Deutschland unterliegen alle Versicherungsunternehmen, auch die aus anderen Staaten, grundsĂ€tzlich der Aufsicht der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungen. Siehe Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 129 ff. (S. 135: wichtige rechtliche Neuerungen), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 11 f. (höchstrichterliche Rechtsprechung zwingt zu verschĂ€rfter PrĂŒfung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin Versicherungsausschuss der EuropĂ€ischen Kommission (EU Insurance Committee, IC): Im Jahr 1992 ins Leben gerufenes Gremium der EU, das unter Vorsitz der EuropĂ€ischen Kommission diese bei gemeinschaftsrechtlichen Fragen der Assekuranz berĂ€t und EU-Richtlinien vorbereitet. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2002, S. 71, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 55 ff. (Bericht auch ĂŒber AusschĂŒsse und UnterausschĂŒsse).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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