Vinkulierung, Bindung

Vinkulierung (restricted transferability)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Allgemein die Bindung des Rechtes der Übertragung eines Wertpapiers an die Genehmigung des Emittenten

Allgemein die Bindung des Rechtes der Übertragung eines Wertpapiers an die Genehmigung des Emittenten. Im besonderen die Beschränkung der Übergabe von Aktien, in der Regel dadurch, dass der Vorstand der Gesellschaft seine Einwilligung geben muss. Siehe Verzinsungsverbot.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16333311 |