Beleihungswertermittlungsverordnung, Bundesanstalt

Beleihungswertermittlungsverordnung (hypothecary value rating regulation)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 1

Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 1. August 2006 in Kraft gesetzte Vorschriften zur Wertermittlung einer Immobilie. Grundsätzlich ist danach zur Feststellung des Beleihungswerts die zukünftige Verkäuflichkeit der Immobilie unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objekts, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung zugrunde zu legen. Siehe Amortisation, negative, Beleihungswert, Deckungsprüfung, Erstraten-Verzugsklausel, Hypothekenkredit, Immobilienblase, Immobilienpreise, Realkredit, Wohneigentum. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 119 (Grundzüge der BelWertV).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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