BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

WĂƒÆ’Ă‚Â€gegeld, Wiegegeld

WĂ€gegeld auch Wiegegeld (weighing charges; weighage)

In alter Zeit eine Abgabe fĂŒr die Gewichtsbestimmung von Metallbarren durch einen Beamten, der den abgewogenen Barren mit einem behördlichen Stempel versah und diesen damit zu einem von jedermann angenommenen Zwischentauschmittel (zu Geld) erhob. Auf WarenmĂ€rkten an den Marktordner zu entrichtende Umlage fĂŒr die Kontrolle des vom Anbieter angegebenen Gewichts Abgabe zur amtlichen Feststellung des Ladegewichts eines Schiffes und regelmĂ€ssig in das Lastgeld eingerechnet. Schiffe durften in der Regel nicht ohne Massbrief (certificate of ship's tonnage) auslaufen. Siehe Hebegeld, Marktgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen