BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Waisengeld auch Waisenrente (orphan pecunary aid)
Heute Zahlung zur Sicherung des Lebensunterhalts von unmĂŒndigen Kindern gemĂ€ss der jeweiligen staatlichen Sozialgesetzgebung bzw. aufgrund privater VersicherungsvertrĂ€ge (Lebensversicherung). FrĂŒher (geldliche) Unterhaltsleistung an Kinder, deren Eltern verstorben und nicht von nahen Angehörigen (Grosseltern, nahe Verwandte) versorgt werden konnten. Die BetrĂ€ge wurden ehedem meistens von der Kirchengemeinde, von der Ortsgemeinde oder (soweit es sich um Elternlose aus einer Handwerkerfamilie handelte) auch von einer Zunft oder Innung aufgebracht. Siehe Innungsgeld, Lehrgeld, Witwengeld, Zunftgeld.

