BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Wandergewerbegeld (itinerant trade tax)
Eine frĂŒher vom Ertrag aus dem Gewerbetrieb im Umherziehen (in der Regel zusĂ€tzlich zur Gewerbesteuer) zu entrichtende Abgabe. Ihr Zweck war, den Hausierhandel zum Schutze ansĂ€ssiger (Handels)Betriebe einzuschrĂ€nken.

