BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Wartegeld (delay charge; waiting fee)
Von Spediteuren (Spettern) dem Kunden dann besonders in Rechnung gestellte Forderung, wenn ein Camion aus GrĂŒnden, welche der Besteller zu vertreten hat (etwa: betriebliche [Geburtstags]Feier, Strike des mit dem Abladen beauftragten Personals), bei Anfahrt nicht in der branchenĂŒblichen Zeit entladen werden kann. Besoldung fĂŒr einen aus seiner Dienststellung ausgeschiedenen Beamten, bei dem die Voraussetzungen der Versetzung in den dauernden Ruhestand nicht vorliegen. Bei Mietwagen die Bezahlung fĂŒr jede -auch verkehrsbedingte -Stillstandzeit, die wĂ€hrend der Inanspruchnahme des Taxis entsteht. Bei frei praktizierenden Hebammen die Bezahlung fĂŒr den Bereitschaftsdienst um den Zeitpunkt der Geburt bzw. der Wochenbettpflege. Bei Ăberseelotsen die tariflich geregelte Zahlung, falls dieser nach Ankunft des Schiffes im Bestimmungsort das Schiff nicht innert von sechs Stunden verlassen und seine RĂŒckreise antreten kann. Siehe BrĂŒckengeld, Chausseegeld, Citymaut, Dieselgeld, FĂ€hrgeld, Furtgeld, Gussgeld, Liegegeld, Mautgeld, Rollgeld, Taxe, Torgeld, Transitgeld, Ungeld, Verladegeld, Vignette.

