BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Wassergeld (water fee)
1 Die Zahlung an das Versorgungs-Unternehmen fĂŒr die Bereitstellung von Trinkwasser im Rahmen eines Liefervertrags. 2 Eine frĂŒhere Abgabe auf die gewerbliche Nutzung von GewĂ€ssern durch jederart Wassermaschinen (MĂŒhlen, HĂ€mmer, Schöpfwerke), berechnet in der Regel nach der Breite der RĂ€der (Beschaufelungs- KapazitĂ€t; blading capacity). FrĂŒhere Abgabe fĂŒr das Recht, in (herrschaftlichen) GewĂ€ssern fischen zu dĂŒrfen. Siehe Brunnengeld, Fischpfennig, MĂŒhlengeld.

