BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Wechselkredit (credit on bills of exchange)
Bei der Bank: allgemein die EinrĂ€Imumung eines Kredits, der durch Wechsel gesichert ist. Im Verkehr mit der Zentralbank: das Einreichen von diskontierten Wechseln seitens einer Bank gegen die Bereitstellung von Zentralbankgeld. -Im Eurosystem ist zwar das kreditpolitische Mittel der Diskontpolitik nicht vorgesehen. Es darf jedoch die Deutsche Bundesbank im Rahmen der Kategorie-2Sicherheiten zur Unterlegung von Zentralbankkrediten weiterhin Wechsel zulassen. Dabei genĂŒgen zwei Unterschriften (wobei eine das einreichende Kreditinstitut zu leisten hat); die maximale Restlaufzeit kann bis zu sechs Monaten betragen; der Wechsel muss nicht mehr auf Warenlieferungen oder Dienstleistungen beruhen ("guter Handelswechsel"). Die stoffliche Ăbergabe der Wechsel bei der zustĂ€ndigen Filiale der Deutschen Bundesbank ist allerdings noch weiterhin erforderlich. Siehe Akzept, Diskontierung, Diskontsatz, NotenbankfĂ€higkeit. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2007, S. 93 ff. (Vergleich der Regelungen fĂŒr Sicherheiten bei der EZB mit USA und Japan; viele Ăbersichten).

