BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

WerbebeschrĂƒÆ’Ă‚Â€nkungen, Regel

WerbebeschrÀnkungen (advertising restrictions)

In der Regel haben die nationalen Aufsichtsbehörden die Befugnis, im Falle von Untunlichkeiten bei der Reklame von Banken oder auch Kapitalanlagegesellschaften einzuschreiten. In Deutschland bietet § 23 KWG dazu die rechtliche Handhabe. Als unerlaubte (versteckte) Werbung verfolgt in Deutschland die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht auch die Veröffentlichung von Angaben in Ad-hoc-Mitteilungen, die nicht die Voraussetzung der PublizitĂ€tspflicht erfĂŒllen. Siehe Cold Calling, Internet-Angebote, JubilĂ€ums-Veranstaltungen, Product Placement, Schleichwerbung. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 66 (Beschwerden ĂŒber unlautere Werbung der Banken), S. 77, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 184 (UntersagungsverfĂŒgung nach unzulĂ€ssiger Werbung eines Fonds) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen