BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Werksparkasse (employees savings bank)
Der Betrieb des DepositengeschĂ€ftes, wenn der Kreis der Einleger ĂŒberwiegend aus Bediensteten eines Unternehmens besteht und nicht sonstige BankgeschĂ€fte betrieben werden, welche den Umfang dieses EinlagegeschĂ€ftes ĂŒbersteigen. In Deutschland sind solche Institute gesetzlich verboten. Siehe Carry Trades.

