BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Wertpapier-Nebendienstleistungen (non-core investment services)
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie ĂŒber MĂ€rkte fĂŒr Finanzinstrumente und der DurchfĂŒhrungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtline-Umsetzungsgesetz [FRUG]) vom 16. Juli 2007 definiert: "Wertpapiernebendienstleistungen im Sinne dieses Gesetzes sind 1. die Verwahrung und die Verwaltung von Finanzinstrumenten fĂŒr andere und damit verbundene Dienstleistungen (DepotgeschĂ€ft), 2. die GewĂ€hrung von Krediten oder Darlehen an andere fĂŒr die DurchfĂŒhrung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewĂ€hrt, an diesen GeschĂ€ften beteiligt ist, 3. die Beratung von Unternehmen ĂŒber die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot von Dienstleistungen bei UnternehmenskĂ€ufen und UnternehmenszusammenschlĂŒssen, 4. DevisengeschĂ€fte, die in Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen stehen, 5. die Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanzanalysen oder anderen Informationen ĂŒber Finanzinstrumente oder deren Emittenten, die direkt oder indirekt eine Empfehlungen fĂŒr eine bestimmte Anlageentscheidung enthalten, 6. Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem EmissionsgeschĂ€ft stehen, 7. Dienstleistungen, die sich auf einen Basiswert im Sinne des Absatzes 2 Nr. 2 oder Nr. 5 beziehen und im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen stehen.â -Die Kontrolle sĂ€mtlicher einschlĂ€gigen GeschĂ€fte obliegt der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht, die bezĂŒgliche Richtlinien in Anlehnung an das EU-Recht sowie an internationale Vereinbarungen herausgibt. Siehe Kunden.

