BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Wohngeld (housing subsidy)
Allgemein eine öffentliche Beihilfe zur Bestreitung der Ausgaben fĂŒr Wohnraum, als Mietzuschuss (an den Mieter) oder als Lastenzuschuss (an den Vermieter) bezahlt. ZusĂ€tzlich zum Gehalt (vor allem der öffentlich Bediensteten) bezahltes Entgelt, frĂŒher im allgemeinen aufgrund der regionalen Teuerungsunterschiede nach Ortsklassen gestaffelt (Ortszuschlag; residence allowance). Umgangssprachliche (juristisch nicht richtige) Bezeichnung fĂŒr das Hausgeld. Siehe Real Estate Investment Trust, Wohneigentum, Zwei-SĂ€ulen-Prinzip. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2006, S. 72, S. 77 (Wohngeld-Zahlungen in Deutschland in den letzten Jahren).

