Währungs-Swap, Vereinbarung

Währungs-Swap (cross currency swap)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Vereinbarung zwischen zwei Parteien zum Austausch von Zahlungsströmen über eine bestimmte Laufzeit zu festgelegten Daten in der Zukunft und zu vorgängig fixierten Bedingungen

Vereinbarung zwischen zwei Parteien zum Austausch von Zahlungsströmen über eine bestimmte Laufzeit zu festgelegten Daten in der Zukunft und zu vorgängig fixierten Bedingungen. Der Swapvertrage bezieht sich hier genauer auf den Austausch von Zinszahlungen und Nominalbeträgen in verschiedenen Währungen. Siehe Doppelwährungsanleihe, Emission, indexierte, Euro-Notes, Referenzwährung, Valutenklausel, Zinsswap. Siehe auch Devisen-Swaps.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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