Wertpapierhändler, Definition

Wertpapierhändler (dealer in securities)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

In der Definition der Aufsichtsbehörden jede juristische Person, die im Rahmen ihrer üblichen beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit gewerbsmässig eine oder mehrere Wertpapierdienstleistungen für Dritte erbringt und/oder eine oder mehrere Anlagetätigkeiten ausübt.

In der Definition der Aufsichtsbehörden jede juristische Person, die im Rahmen ihrer üblichen beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit gewerbsmässig eine oder mehrere Wertpapierdienstleistungen für Dritte erbringt und/oder eine oder mehrere Anlagetätigkeiten ausübt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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