BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zweigstelle, Aufsichtsrechtlich

Zweigstelle (branch)

Aufsichtsrechtlich definiert als eine Betriebseinheit, die einen rechtlich unselbstÀndigen Teil eines Kreditinstituts bildet und unmittelbar sÀmtliche GeschÀfte oder einen Teil der GeschÀfte betreibt, die mit der TÀtigkeit eines Kreditinstituts verbunden sind.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen