BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zentralkreditregister, AufsichtsbehĂƒÆ’Ă‚Â¶rde

Zentralkreditregister (central credit register)

Bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde bzw. Zentralbank gesammelte Informationen ĂŒber KreditausfĂ€lle, bankinterne Ratingstufen sowie ĂŒber die Besicherung der Kredite. -Bei einheitlicher Kreditnehmer-Nummern bietet sich die Vergleichsmöglichkeit des Ratings verschiedener Banken fĂŒr ein und denselben Kreditnehmer (Benchmarking). Seit Juni 2005 werden auch die Kredite bei auslĂ€ndischen Banken im Austausch zwischen den jeweiligen Behörden, zunĂ€chst im Eurogebiet, erfasst. Die Kreditgeber in den betreffenden LĂ€nder erhalten dadurch einen Überblick ĂŒber die Gesamtverschuldung ihrer Firmenkunden. Fernziel ist eine vollstĂ€ndige Erfassung aller einem Schuldner gewĂ€hrten Darlehn bei Banken weltweit. Siehe Grosskredite, Netzwerk Euro-Evidenz, Working Group of Credit Registers. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2003, S. 70 f.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen