BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zahlungssperre, Wertpapieren

Zahlungssperre (stoppage of payment)

Bei abhanden gekommenen Wertpapieren vor dem Aufgebot durch das zustĂ€ndige Gericht verfĂŒgte Massnahme. Die Zahlungssperre bedeutet, dass der Aussteller auf dass Wertpapier nichts leisten darf, wenn er sich nicht der Pflicht zur Doppelzahlung aussetzen will.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen