BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Zahlungssperre (stoppage of payment)
Bei abhanden gekommenen Wertpapieren vor dem Aufgebot durch das zustĂ€ndige Gericht verfĂŒgte Massnahme. Die Zahlungssperre bedeutet, dass der Aussteller auf dass Wertpapier nichts leisten darf, wenn er sich nicht der Pflicht zur Doppelzahlung aussetzen will.

