BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zettelbank, Bezeichnung

Zettelbank (note issuing bank)

Ältere Bezeichnung fĂŒr eine Bank, die Papierscheine (Zettel, Noten) in Umlauf bringt. Diese wurden zunĂ€chst bei Sicht von dem Ausgeber in Edelmetall umgetauscht; sie waren also Urkunden fĂŒr im Depot gehaltenem Edelmetall. Im 18. Jht. kamen dann auch Notenbanken auf, die solche Banknoten ohne Edelmetalleinlage ausgaben, also nur auf Kredit. Nach dem Vorbild der englischen Notenbank- Gesetzgebung (Peel'sche Bankakte 1844) ging die Befugnis der Ausgabe von Banknoten auf eine oder mehrere privilegierte, staatlich beaufsichtigte Banken ĂŒber. Das Recht, Banknoten auszugeben, hat heute weltweit fast ausnahmslos nur noch die Zentralbank. Siehe Peel'sche Bankakte, WĂ€hrungsbank.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen