BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Zinsberechnung (interest computation)
Banken sind verpflichtet, deutliche Angaben darĂŒber zu machen, zu welchem Zinssatz Guthaben verzinst und Darlehn vergeben werden. Dies gilt auch fĂŒr Spareinlagen. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 194 (Beschwerden).

