BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Zinser (bond servant)
In Ă€lteren Dokumenten eine Person (Höriger; bondman, villein), die an eine Herrschaft abgabepflichtig ist, wobei die Abgabe ursprĂŒnglich auch in Waren (etwa FeldfrĂŒchte, Holz) oder Dienstleistungen (Frondienste) erfolgte, also nicht in Geld. Siehe Befreiungsgeld, Frongeld.

