BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zinsinformationsverordnung, ZIV

Zinsinformationsverordnung, ZIV (EU interest information decree)

Seit 2005 mĂŒssen Banken in der EU Zinszahlungen an im Ausland ansĂ€ssige natĂŒrliche Personen an das Bundesamt fĂŒr Finanzen melden. Dieses leitet entsprechende Informationen an die zustĂ€ndigen auslĂ€ndischen Steuerbehörden des jeweiligen wirtschaftlichen EigentĂŒmers fĂŒr Zwecke der Einkommensbesteuerung weiter. Andererseits erhĂ€lt das Bundesamt fĂŒr Finanzen von den auslĂ€ndischen Steuerbehörden Informationen ĂŒber Zinszahlungen von im Ausland niedergelassenen Zahlstellen an in Deutschland ansĂ€ssige wirtschaftliche EigentĂŒmer. Diese Informationen werden durch das Bundesamt fĂŒr Finanzen an das jeweils zustĂ€ndige inlĂ€ndische Finanzamt des wirtschaftlichen EigentĂŒmers fĂŒr Zwecke der Einkommensbesteuerung weiterleitet. Der bezĂŒgliche Informationsaustausch erfolgt grundsĂ€tzlich zwischen den Mitgliedstaaten der EU in einem automatisierten Verfahren. Mit bestimmten abhĂ€ngigen oder assoziierten Gebieten sowie bestimmten DrittlĂ€ndern wurden Abkommen geschlossen, welche ebenfalls einen entsprechenden Auskunftsaustausch vorsehen. Die Identifikation der wirtschaftlichen EigentĂŒmer von ZinseinkĂŒnften soll ĂŒber ein neues Personalkennzeichnungs-System erfolgen. Es wird behauptet, dass diese Verordnung massenhaft Geld in Offshore-FinanzplĂ€tze treibt. Siehe GeldwĂ€sche, Ghettobanking, Hawala, Konten-Offenlegung, Kundendaten-Informationspflicht, Parallel Banking, Underground Banking.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen