BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zinsknechtschaft, Stark

Zinsknechtschaft (interest farmhand shank)

Stark negativ besetzter Vorwurf gegen Geldverleih im allgemeinen und vornehmlich gegen das AktivgeschĂ€ft der Banken. Im besonderen die Beschuldigung, Banken wĂŒrden dem Agrarsektor gegenĂŒber zu hohe Zinsen berechnen; in vielen LĂ€ndern fĂŒhrte dies zur Errichtung eigener landwirtschaftlicher Kreditgenossenschaften. -Es wird meistens ĂŒbersehen, dass Geld knapp ist, seinen Preis hat und im Interesse des Gemeinwohls zum besten Wirt gelenkt werden muss: nĂ€mlich dorthin, wo der höchste Ertrag erzielt wird; und das wird im Regelfall dort sein, wo die eingesetzten Faktoren am sparsamsten genutzt werden. Soweit zum herrschenden Marktzins bestimmte Investitionsvorhaben (etwa: Maschinisierung der Landwirtschaft) nicht bedient werden, sollte der Staat ausnahmsweise Zinssubventionen gewĂ€hren. Im alten Schrifttum und im Bibeldeutschen auch in Bezug auf die Abgabenlast gesagt, die unterworfenen Völkern auferlegt wurde; diese wurden "zinsbar" (made tributary; subjected to tribute) gemacht: sie mussten "zinsen". Siehe Geldabschaffung, Marktmechanismus, Monetisierung.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen