BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zinsuntergrenze, Praktisch

Zinsuntergrenze (minimum interest rate)

Praktisch kann der Marktzinssatz nicht unter zwei Prozent sinken; denn dies wĂ€re (im Euroraum angesichts der von der EZB geduldeten Preissteigerungsrate von mittelfristig 2 Prozent) ein Nullzins. Bei einem negativen Zins wĂŒrde aber niemand mehr Geld verleihen wollen. Denn der GlĂ€ubiger mĂŒsste den Schuldner dafĂŒr bezahlen, dass dieser ein Darlehn aufnimmt. Siehe Niedrigzinspolitik, Nullzinsen.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen