BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zweckdienlichkeit, Grundsatz

Zweckdienlichkeit (relevance)

Grundsatz aus dem (US-)Rechnungswesen. Danach sind solche Angaben zweckdienlich (zweckgerichtet), welche den Adressaten in die Lage versetzen, selbstĂ€ndige Entscheidungen zu treffen. Die entsprechenden Informationen sollen daher im besonderen VorausschĂ€tzungen ĂŒber die Entwicklung (predictive value) ermöglichen sowie Hilfestellung bei der Beurteilung erwartungsbildender Annahmen bzw. VerĂ€nderung frĂŒherer Annahmen (feedback value) darbieten; schliesslich wird gefordert, dass die entsprechenden Angaben rechtzeitig (timely) zur VerfĂŒgung gestellt werden. Siehe Angaben, verschleierte, Bewertbarkeit, Darstellung, glaubwĂŒrdige, EntscheidungsnĂŒtzlichkeit, IFRS-Dialekte, Informations-Überladung, Klartext, Substanceover- Form-Grundsatz, Stetigkeit, VerstĂ€ndlichkeit, Wesentlichkeit, ZuverlĂ€ssigkeit.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen