BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Zweckgesellschaft-Konsolidierung (consolidation of special purpose vehicle)
Die verpflichtende Einbeziehung einer nahestehenden Zweckgesellschaft in die Bilanz einer Bank wurde auch schon vor der Subprime-Krise dann hergeleitet, wenn die Bank Verbriefungspapiere von der von ihr gegrĂŒndeten Conduit kaufte, und damit zum primĂ€ren RisikotrĂ€ger wurde. Das galt besonders dann, wenn es sich um eine Zweckgesellschaft handelt, die (wie es unschön heisst) "passiv strukturiert" ist, das heisst: die Conduit refinanziert sich durch die Begebung von Titeln aller Art (dann auch Structured Investment Vehicle genannt). -In Deutschland wĂ€re auch nach § 1, Abs. 7 KWG in solchen FĂ€llen die Möglichkeit einer Einflussnahme des Originators auf die Zweckgesellschaft anzunehmen und damit von einer Mutter-Tochter-Beziehung (risks-and-reward rule) auszugehen. Ansonsten ging man vom Stimmrecht-Kriterium aus. Danach bestand eine Konsolidierungspflicht erst dann, wenn der Originator eine Stimmrechts-Mehrheit an dem Conduit hielt (voting control rule). -Freilich war die konkrete vertragsrechtliche Gestaltung der Beziehung zwischen Zweckgesellschaft und der originierenden Bank in fast allen FĂ€llen so geschehen, dass eine rechtsbestĂ€ndige Verpflichtung zur Konsolidierung kaum hergeleitet werden konnte. Juristisch hatten die Finanzaktiva der Zweckgesellschaft den Einflussbereich des Originators verlassen (surrender of control). Siehe AktivitĂ€ts-Verlagerung, bilanzbestimmte, AusserbilanzgeschĂ€ft, Back-to-Originator-Postulat, Conduit-Gesellschaft, Embedded-Value VerbriefungIFRS-Dialekte,, Konsolidierung, RĂŒckzahlung, vorzeitige, Kreditzusage, unwiderrufliche, Reintermediation, Stimmrecht-Kriterium, UnterstĂŒtzung, stillschweigende, Zweckgesellschaft, eingeschrĂ€nkte.

