Zahlungssperre (stoppage of payment)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Bei abhanden gekommenen Wertpapieren vor dem Aufgebot durch das zuständige Gericht verfügte Massnahme. Die Zahlungssperre bedeutet, dass der Aussteller auf dass Wertpapier nichts leisten darf, wenn er sich nicht der Pflicht zur Doppelzahlung aussetzen will.
Disclaimer...
de | boersenlexikon | 16333513 |
