Zahlungsverkehrsüberwachung (monetary transactions control)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Um Störungen im Zahlungsverkehr mit möglicherweise weitreichenden Folgen (Dominostein-Effekt) nach Möglichkeit auszuschliessen, sichern die Zentralbanken diesen durch verschiedene Massnahmen, insbesondere durch die Bereitstellung stabiler und verlässlicher Systeme. Siehe Business Continuity Programme, Intratageskredit, Single European Payment Area (SEPA), Zahlungsverkehrssysteme. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2004, S. 29 ff., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2005, S. 48 f. Zahlungsverkehrsverordnung (monetary transactions control regulation) Von der EU Ende 2006 erlassene Verordnung für den grenzüberschreitenden Geldtransfer mit dem Ziel, Geldwäsche besser erkennen zu können. Durch Identifizierungspflicht für den Auftraggeber und Prüfung des gesamten Zahlungsweges soll jeder Geldtransfer lückenlos rückverfolgbar sein. Siehe Address Spoofing, Blind Pool, Böhnhase, Cold Calling, Dampfstube, Dingo-Werte, Domizil-Verschleierung, Einziehung, Firmenbestatter, Frontrunning, Geheimtip, Geldwäsche, Ghettobanking, Geldtransfer-Vermittler, Geldwäsche, Hawala, High risk countries, Kursmanipulation, Offshore-Finanzplätze, Scalping, Schattenbanksystem, Scheintransaktionen, Underground Banking, Wechselstuben. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 194 (FATF-Sonderempfehlung wird umgesetzt; § 25b KWG nennt Zuständigkeiten).
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