Zentralkasse (central institution; central payments authority)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Älterer Name für das jeweilige Spitzeninstitut der Volksbanken, Raiffeisenkassen und Kreditgenossenschaften. Die für den Zahlungsverkehr bei Behörden, Ämtern, Kirchen, Parteien und Verbänden zuständige Verwaltungseinheit. Siehe Landesbank, Girozentrale.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16333542 |
