Zweckbindungsklausel, Bindung

Zweckbindungsklausel (appropriation clause)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Die Bindung einer (in der Regel staatlichen) Einnahme an ganz bestimmte Ausgaben

Die Bindung einer (in der Regel staatlichen) Einnahme an ganz bestimmte Ausgaben. An einen (öffentlichen) Zuschuss (etwa: Schaffung von Arbeitsplätzen innert einer Region) geknüpfte Bedingungen. Siehe Appropriationsklausel.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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