Zwischenverwahrung, Bank

Zwischenverwahrung (intermediate custody)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)

Eine (inlÀndische) Bank lÀsst auslÀndische Wertpapiere ihrer Kunden hÀufig im Heimatland des jeweiligen Ausstellers deponieren

Eine (inlĂ€ndische) Bank lĂ€sst auslĂ€ndische Wertpapiere ihrer Kunden hĂ€ufig im Heimatland des jeweiligen Ausstellers deponieren. Aufsichtsrechtlich muss diesfalls gewĂ€hrleistet bleiben, dass der Bankkunde seine Interessen (etwa den Anspruch auf Auslieferung effektiver StĂŒcke) wahrnehmen kann. Siehe Dematerialisierung, Depot, Depotgesetz, Escrow, Wertpapier-Nebendienstleistungen, Verwahrstelle. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 199 f.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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