Zwischenverwahrung (intermediate custody)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)
Eine (inlĂ€ndische) Bank lĂ€sst auslĂ€ndische Wertpapiere ihrer Kunden hĂ€ufig im Heimatland des jeweiligen Ausstellers deponieren. Aufsichtsrechtlich muss diesfalls gewĂ€hrleistet bleiben, dass der Bankkunde seine Interessen (etwa den Anspruch auf Auslieferung effektiver StĂŒcke) wahrnehmen kann. Siehe Dematerialisierung, Depot, Depotgesetz, Escrow, Wertpapier-Nebendienstleistungen, Verwahrstelle. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 199 f.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Ănderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.
de | boersenlexikon | 16333681 |
