Hundehaftpflichtversicherung Test, Hundehaftpflichtversicherung

Hundehaftpflicht: Auch Mehrfachoperation muss erstattet werden

26.05.2015 - 16:00:11 | ad-hoc-news.de

Acht Operationen innerhalb von acht Jahren, und noch immer sind die Folgen eines Hundebisses nicht beseitigt: Das ist die bittere Wahrheit fĂŒr eine junge Frau, die im Alter von zehn Jahren von einem Golden Retriever ins Gesicht gebissen worden war. Jetzt weigert sich die Hundehaftpflichtversicherung, die Kosten fĂŒr weitere Operationen zu ĂŒbernehmen. Der jungen KlĂ€gerin bleibt nichts anderes ĂŒbrig, als erneut den Gang vor den Richter anzutreten. Doch dieser Fall ist das beste Beispiel, warum eine Hundehaftpflichtversicherung fĂŒr den Hundehalter und fĂŒr unbeteiligte Dritte so wichtig ist. Welche weiteren GrĂŒnde fĂŒr eine Hundehaftpflichtversicherung sprechen und welche im letzten Test am besten abgeschnitten haben, erfĂ€hrt man auf http://www.hundehaftpflichtversicherungen-vergleich.de/Versicherer lehnt Mehrfach-OP ab Die heute 18 Jahre alte KlĂ€gerin war im Jahr 2007 als ZehnjĂ€hrige von einem Hund im Gesicht gebissen worden. Die linke GesichtshĂ€lfte musste in einer sechs Stunden dauernden Notoperation wiederhergestellt werden. Es folgten sieben weitere Eingriffe, im September 2015 ist die 9. OP geplant. Unklar ist noch, ob die Korrektur der entstandenen Narben dann abgeschlossen ist oder ob weitere Eingriffe erforderlich sind. Die Hundehaftpflichtversicherung will fĂŒr weitere Operationen nicht aufkommen. Sie hat bisher 20.000 Euro gezahlt, behauptet nun aber, weitere Eingriffe könnten das Ergebnis nicht mehr verbessern und die Narben nicht weiter beseitigen. Aus diesem Grund möchte man fĂŒr weitere Kosten nicht aufkommen. Ein Vergleich fĂŒr beide Seiten nicht akzeptabelIn der gerade gelaufenen Verhandlung hatte die Richterin einen Vergleich vorgeschlagen. Zur Diskussion steht eine Summe von 50.000 Euro fĂŒr alle weiteren Operationen. Der Versicherer lehnt das ab und will maximal 17.000 Euro zahlen. Das Opfer fordert 35.000 Euro. Sollte es nicht zum Vergleich kommen, werden die Richter am 22. Juni 2015 ein endgĂŒltiges Urteil fĂ€llen. Ungeachtet der Entscheidung durch die Richter zeigt der vorliegende Fall deutlich, wie wichtig eine Hundehaftpflichtversicherung fĂŒr den Hundehalter ist. Das Tier galt als FamilienhundBesonders bitter muss fĂŒr die junge Frau sein, dass der Golden Retriever als Familienhund galt und zutraulich gewesen sein soll. Völlig unklar ist bis heute, warum es zu dem Übergriff auf das damals zehn Jahre alte MĂ€dchen kommen konnte. WĂ€re das Kind nicht in einer mehrstĂŒndigen Notoperation sofort behandelt worden, wĂ€ren die Folgen wahrscheinlich kaum abzuschĂ€tzen gewesen. Bis heute leidet die junge Frau unter den Narben, die sie nun auch vor Gericht prĂ€sentieren musste, um ihr gutes Recht zu erstreiten. Ihre Forderung belĂ€uft sich auf Schmerzensgeld und auf Schadenersatz. Der Hundehalter ist inzwischen verstorben, die Hinterbliebenen möchten den Fall offenbar gerne im Interesse der KlĂ€gerin schnellstmöglich und einvernehmlich lösen. Das als Familienhund gehaltene Tier wurde einen Tag nach dem Übergriff eingeschlĂ€fert. Ohne Hundehaftpflicht hĂ€tte der Hundehalter alle Operationen aus eigener Tasche zahlen mĂŒssen und wĂ€re vermutlich in den finanziellen Ruin geraten. Der Fall ist ein erneuter Beweis dafĂŒr, dass der Verzicht auf eine Hundehaftpflicht letztlich der Versuch ist, am falschen Ende zu sparen.

Acht Operationen innerhalb von acht Jahren, und noch immer sind die Folgen eines Hundebisses nicht beseitigt: Das ist die bittere Wahrheit fĂŒr eine junge Frau, die im Alter von zehn Jahren von einem Golden Retriever ins Gesicht gebissen worden war. Jetzt weigert sich die Hundehaftpflichtversicherung, die Kosten fĂŒr weitere Operationen zu ĂŒbernehmen. Der jungen KlĂ€gerin bleibt nichts anderes ĂŒbrig, als erneut den Gang vor den Richter anzutreten. Doch dieser Fall ist das beste Beispiel, warum eine Hundehaftpflichtversicherung fĂŒr den Hundehalter und fĂŒr unbeteiligte Dritte so wichtig ist. Welche weiteren GrĂŒnde fĂŒr eine Hundehaftpflichtversicherung sprechen und welche im letzten Test am besten abgeschnitten haben, erfĂ€hrt man auf http://www.hundehaftpflichtversicherungen-vergleich.de/

Versicherer lehnt Mehrfach-OP ab 
Die heute 18 Jahre alte KlĂ€gerin war im Jahr 2007 als ZehnjĂ€hrige von einem Hund im Gesicht gebissen worden. Die linke GesichtshĂ€lfte musste in einer sechs Stunden dauernden Notoperation wiederhergestellt werden. Es folgten sieben weitere Eingriffe, im September 2015 ist die 9. OP geplant. Unklar ist noch, ob die Korrektur der entstandenen Narben dann abgeschlossen ist oder ob weitere Eingriffe erforderlich sind. Die Hundehaftpflichtversicherung will fĂŒr weitere Operationen nicht aufkommen. Sie hat bisher 20.000 Euro gezahlt, behauptet nun aber, weitere Eingriffe könnten das Ergebnis nicht mehr verbessern und die Narben nicht weiter beseitigen. Aus diesem Grund möchte man fĂŒr weitere Kosten nicht aufkommen. 

Ein Vergleich fĂŒr beide Seiten nicht akzeptabel
In der gerade gelaufenen Verhandlung hatte die Richterin einen Vergleich vorgeschlagen. Zur Diskussion steht eine Summe von 50.000 Euro fĂŒr alle weiteren Operationen. Der Versicherer lehnt das ab und will maximal 17.000 Euro zahlen. Das Opfer fordert 35.000 Euro. Sollte es nicht zum Vergleich kommen, werden die Richter am 22. Juni 2015 ein endgĂŒltiges Urteil fĂ€llen. Ungeachtet der Entscheidung durch die Richter zeigt der vorliegende Fall deutlich, wie wichtig eine Hundehaftpflichtversicherung fĂŒr den Hundehalter ist. 

Das Tier galt als Familienhund
Besonders bitter muss fĂŒr die junge Frau sein, dass der Golden Retriever als Familienhund galt und zutraulich gewesen sein soll. Völlig unklar ist bis heute, warum es zu dem Übergriff auf das damals zehn Jahre alte MĂ€dchen kommen konnte. WĂ€re das Kind nicht in einer mehrstĂŒndigen Notoperation sofort behandelt worden, wĂ€ren die Folgen wahrscheinlich kaum abzuschĂ€tzen gewesen. Bis heute leidet die junge Frau unter den Narben, die sie nun auch vor Gericht prĂ€sentieren musste, um ihr gutes Recht zu erstreiten. Ihre Forderung belĂ€uft sich auf Schmerzensgeld und auf Schadenersatz. Der Hundehalter ist inzwischen verstorben, die Hinterbliebenen möchten den Fall offenbar gerne im Interesse der KlĂ€gerin schnellstmöglich und einvernehmlich lösen. Das als Familienhund gehaltene Tier wurde einen Tag nach dem Übergriff eingeschlĂ€fert. Ohne Hundehaftpflicht hĂ€tte der Hundehalter alle Operationen aus eigener Tasche zahlen mĂŒssen und wĂ€re vermutlich in den finanziellen Ruin geraten. Der Fall ist ein erneuter Beweis dafĂŒr, dass der Verzicht auf eine Hundehaftpflicht letztlich der Versuch ist, am falschen Ende zu sparen.

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