So sichern sich Freiberufler den Anspruch auf Riester Rente
16.10.2015 - 12:42:50Viele Freiberufler sind in einem berufsstĂ€ndischen Versorgungswerk versichert. Sie haben sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und sich fĂŒr eine Versorgung im Alter entschieden, die auf die Besonderheiten ihres Berufsstands ausgerichtet ist. Doch auch wer in einem Versorgungswerk versichert ist, muss im Alter mit einer DeckungslĂŒcke rechnen, weil die Leistungen nicht dem gewohnten Einkommen entsprechen dĂŒrften. Wer dann mit einer privaten Riester Rente vorsorgen möchte, sieht sich mit Schwierigkeiten konfrontiert. Ist man nĂ€mlich im berufsstĂ€ndischen Versorgungswerk versichert, kann eine Riester Rente nur unter bestimmten Bedingungen abgeschlossen werden. Wie das genau funktioniert, erfĂ€hrt man auf http://www.riesterrente-heute.de/fur-freiberufler/
Nicht alle Freiberufler sind betroffen
Als Freiberufler sollte man wissen, ob fĂŒr den eigenen Berufszweig ein Versorgungswerk existiert. Dieses Versorgungswerk bietet der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechende Leistungen fĂŒr die Versorgung im Alter oder bei einer ErwerbsunfĂ€higkeit an. Allerdings sind nur bestimmte Gruppen von Freiberuflern berechtigt, Mitglieder in einem Versorgungswerk zu werden. Versorgungswerke gibt es nur fĂŒr einige Branchen. Dazu gehören zum Beispiel Ărzte, ZahnĂ€rzte, Apotheker und Angehörige der Heilberufe. Auch RechtsanwĂ€lte, WirtschaftsprĂŒfer oder WirtschaftsprĂŒfer können sich in ihrem eigenen Versorgungswerk versichern lassen. An die Versicherung ĂŒber das Versorgungswerk ist die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht gekoppelt. Versicherte in den Versorgungswerken mĂŒssen ausserdem wissen, dass die Leistungen im Ruhestand nicht ausreichen, um den Lebensstandard zu halten. Es ist also eine zusĂ€tzliche private Rentenversicherung erforderlich, wenn man als Freiberufler im Alter vernĂŒnftig abgesichert sein will.
Riester Rente nur fĂŒr freiwillige Mitglieder
Eine Riester Rente mit Förderberechtigung gilt nur fĂŒr Versicherte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Wenn sich also Freiberufler entscheiden, weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bleiben und dort BeitrĂ€ge einzuzahlen und gleichzeitig freiwillig im Versorgungswerk versichert sind, dĂŒrfen sie eine Riester Rente mit Zulagenförderung abschliessen. In der Praxis ist dieser Fall nicht selten. Wer sich nĂ€mlich durch eine freiwillige Versicherung im Versorgungswerk eine bessere Altersvorsorge aufbauen will, kann diese aufgrund der bestehenden Riester-FörderfĂ€higkeit durch eine Riester Rente ergĂ€nzen. Bei Pflichtversicherten sieht der Fall anders aus.
Pflichtversicherte ohne Anspruch auf Riester-Zulage
Wer in einem Versorgungswerk pflichtversichert ist und von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist, hat keinen Anspruch auf die Riester-Zulage. FĂŒr diesen Kreis der Versicherten entfĂ€llt also das Recht, eine Grund- oder Kinderzulage zu beantragen. FĂŒr diese Versicherten besteht ein Anspruch auf die Riester-Förderung nur dann, wenn der Ehegatte riesterförderfĂ€hig ist. Man spricht dann von einer mittelbaren Förderung. Auch wenn ein sozialversicherungspflichtiger Nebenjob ausgeĂŒbt wird, besteht aus dieser TĂ€tigkeit heraus ein Anspruch auf die Riester-Förderung. Somit sind die Möglichkeiten fĂŒr Freiberufler, eine Riester-Rente mit Förderung abzuschliessen, zwar recht begrenzt, aber dennoch gegeben. Ob die Aufnahme einer versicherungspflichtigen NebentĂ€tigkeit oder die freiwillige Mitgliedschaft im Versorgungswerk bei Erhaltung der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung die bessere Alternative ist, muss im Einzelfall geprĂŒft werden.

